Jugend-Presseausweis

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Recherchieren wie ein Profi. Mit dem Jugend-Presseausweis.

Mitglieder der Jungen Presse e.V. genießen Vorteile im Doppelpack – mit dem Jugend-Presseausweis und dem Jugend-Presseschild für Fahrzeuge.

Der Jugend-Presseausweis ist von den beiden Profijournalist:innen-Verbänden, dem Deutschen Journalistenverband (DJV) und der Deutschen Journalisten-Union (dju), offiziell anerkannt. Den Ausweis gibt es im praktischen Scheckkarten-Format. Du darfst ihn jederzeit in Verbindung mit deiner journalistischen Tätigkeit einsetzen.

Als Inhaber:in des Jugend-Presseausweises profitierst du von zahlreichen Vorteilen: Lasse dich für dein Medium im Theater, Museum, Freizeitpark, Zoo, Kino oder Konzerthaus akkreditieren und erhalte vergünstigten oder sogar kostenlosen Eintritt. So steht deinen nächsten Recherchen nichts mehr im Weg.

Infos zur Antragstellung

Infos für Inhaber:in

Häufige Fragen

Infos zur Antragstellung

Für nur 15 Euro im Jahr bist du dabei: Der Jugend-Presseausweis wird jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt. Für den Antrag benötigst du:

  • Passfoto
  • zwei Tätigkeitsnachweise, die nicht älter als sechs Monate sind
  • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments

Journalistische Nachweise

Wir stellen den Jugend-Presseausweis nur unseren Mitglieder aus, wenn sie journalistische Tätigkeit nachweisen. Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt durch Einsendung von eigenen Publikationen als Belegexemplare, die nicht älter als sechs Monate sein sollen.

Kriterien für Schüler:innenzeitungen/Jugendzeitungen

Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel der antragstellenden Person abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler:innen- oder Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel der antragstellenden Person abgedruckt ist.

Kriterien für Onlinemagazine

Als Belegexemplar gelten die URL zu mindestens zwei Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Diese müssen namentlich gekennzeichnete Artikel der antragstellenden Person sein.

Kriterien für Radio- und Videogruppen

Als Belegexemplar gilt ein Datenträger oder Link mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sendebestätigung sollte beigefügt werden.

Kriterien für Fotografierende

Als Belegexemplare gelten Fotographien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den genannten Punkten entsprechen.

Kriterien für Mitarbeiter:innen bei sonstigen Medien

Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich von der antragstellenden Person veröffentlicht sein müssen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob mein Jugend-Presseausweis gültig ist?

Auf der Vorder- und Rückseite des Jugend-Presseausweises befindet sich eine holografische Wertmarke. Wenn auf dieser das aktuelle Jahr steht, ist der Jugend-Presseausweis in diesem Jahr gültig. Mit dem Ende des Kalenderjahres verliert der Jugend-Presseausweis seine Gültigkeit. Du musst ihn dann entweder verlängern oder zurückgeben.

Ich habe meinen Jugend-Presseausweis verloren!

Schreibe uns am besten eine E-Mail oder melde dich bei uns auf einem anderen Wege (siehe Kontakt). Wir sperren den Jugend-Presseausweis für die weitere Verwendung. Du kannst dann einen neuen Jugend-Presseausweis beantragen.

Wie verlängere ich meinen Jugend-Presse Ausweis?

Deinen Jugend-Presseausweis verlängerst du ganz einfach über den Mitgliedsantrag. Dort kreuzt du die Verlängerung an und füllst den Rest aus. Schick deinen Ausweis plus den Antrag per Post an unser Büro. Den Antrag und unsere Adresse  findest du unter Infos für Inhaber:in.

Hinweise zum Jugend-Presseausweis

Der Jugend-Presseausweis darf nur im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstößt nicht nur gegen die Jugend-Presseausweis-Ordnung, sondern erschwert anderen auch die zukünftige Arbeit. Welche:r Veranstalter:in wäre nicht geiziger mit Pressekarten, wenn die erwarteten Berichte über seine Veranstaltung ausblieben? Deshalb ist es besonders wichtig, dass der:die Veranstalter:in nach Erscheinen des Beitrages ein Belegexemplar zugesendet bekommt.

Infos für Inhaber:innen des Jugend-Presseausweis

Verlängerung

Zur Verlängerung schickst du den Jugend-Presseausweis zusammen mit dem Verlängerungsantrag an unsere Geschäftsstelle.

Die Verlängerung kannst du mit diesem Formular beantragen: 

Jugend-Presseausweis-Ordnung

Inhaber:innen des Jugend-Presseausweis verpflichten sich mit der Beantragung des Ausweises der Jugend-Presseausweis-Ordnung. Diese steht dir hier zum Download zur Verfügung.