Die häufigsten Fragen an uns

und unsere Antworten

Deine Frage konnte hier nicht beantwortet werden? Dann schreib uns einfach oder ruf an – Alle Kontaktmöglichkeiten findest du hier.

Veranstaltungen & Seminare

Bis wann muss ich mich für die Veranstaltung anmelden?

In den meisten Fällen gilt das Prinzip “first come, first served” – wer sich schnell anmeldet, hat demnach die besten Chancen an seinem Wunschevent teilzunehmen. In wenigen Fällen spielen auch weitere Kriterien, wie beispielsweise die bisherigen journalistischen Erfahrungen oder die Mitgliedschaft, eine Rolle.

In jedem Fall bieten wir für jedes Event eine Warteliste an. Falls das Event schon ausgebucht ist, melde dich einfach dafür an. Sobald sich jemand abmeldet, rückst du auf der Warteliste vor. Und wenn wir merken, dass ein großes Interesse da ist, kümmern wir uns darum, dass das Event noch einmal stattfindet und bevorzugen diejenigen, die auf der Warteliste waren.

Ich habe mich für eine Veranstaltung angemeldet. Wann erfahre ich, ob ich teilnehmen kann?

Kurz nach deiner Anmeldung erhältst du von uns eine verbindliche Teilnahmebestätigung per E-Mail. Wenige Tage vor dem Event (bei Präsenzseminaren auch früher) erhältst du per E-Mail weitere Informationen zum Seminarverlauf, zum Beispiel Treffpunkt und -zeit.

Ich wurde für ein Seminar bestätigt, kann jedoch nicht teilnehmen. Was passiert nun?

Auch bei bereits bestätigten Anmeldungen kann immer mal was dazwischen kommen.

Bitte beachte auf jedenfall die Informationen in deiner Anmeldebestätigung.

In der Regel ist eine kostenfreie Abmeldung bis wenige Tage vor dem Event möglich. Es ist auch möglich, dass du deinen Platz an eine:n Freund:in weitergibst oder aber, wir haben eine Warteliste und können eine andere Person für deinen Platz gewinnen. Sagst du erst sehr kurzfristig ab oder erscheinst gar nicht, müssen wir einen Ausfallbetrag in Rechnung stellen

Bitte beachte, dass für einzelne Veranstaltungen der Jungen Presse besondere und von den hier aufgeführten Regelungen abweichende Teilnahmebedingungen gelten können. Beachte hierzu deine verbindliche Anmeldebestätigung.

Mit deiner verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung akzeptierst du die jeweils gültigen Teilnahmebedingungen für die Angebote der Jungen Presse.

Bitte bedenke, dass die Veranstaltungen der Jungen Presse von einer Vielzahl von Partnern finanziell gefördert werden. In den meisten Fällen wird dadurch der Teilnahmebeitrag erheblich bezuschusst, sodass wir die vielen Veranstaltungen überhaupt kostenfrei anbieten können. Diese Gelder, die jedem:r die Teilnahme an den Angeboten des Vereins ermöglichen sollen, sind jedoch an deine Anwesenheit geknüpft. Andernfalls erhalten wir auch keine Fördergelder für deinen Platz und können diese Angebote nicht ermöglichen. Daher müssen wir dir ein Ausfallentgelt in den Fällen berechnen.

Wer nimmt an den Seminaren der Jungen Presse teil?

Die Angebote des Vereins sind für alle medieninteressierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen. Die Teilnehmenden sind meist zwischen 14 und 23 Jahren alt. Eine Teilnahme ist grundsätzlich bis 27 Jahren möglich. Viele Teilnehmenden sind bereits im Medienbereich aktiv, zum Beispiel bei der Schüler:innenzeitung, andere wollen jedoch auch zum ersten Mal Medienluft schnuppern.

Jugend-Presseausweis

Was bringt mir ein Jugend-Presseausweis?

Mit dem Jugend-Presseausweis kannst du dich als professionelle:r junge:r Journalist:in ausweisen und hast so die Möglichkeit, noch genauer und gezielter über bestimmte Themen und Veranstaltungen zu berichten. Der Jugend-Presseausweis bietet dir viele Vorteile und Vergünstigungen, die deine journalistische Recherche unterstützen sollen.

Was zählt als Tätigkeitsnachweis bei der Beantragung des Jugend-Presseausweises und worauf muss ich bei meinen Nachweisen achten?

Als Tätigkeitsnachweise zählen alle journalistisch aufbereiteten Arbeiten. Das können zum Beispiel ein Artikel einer Schüler:innenzeitung, ein Video auf YouTube, ein Blogeintrag, ein Radiobeitrag oder auch andere Berichterstattungen, Interviews oder Artikel für Zeitungen sein. Wichtig bei deinen Tätigkeitsnachweisen ist, dass diese nicht älter als sechs Monate sind, veröffentlicht wurden und namentlich kenntlich gemacht wurde, dass sie von dir sind.

Falls du keine Veröffentlichungsplattform hast, kannst du gegebenenfalls bei unserem youthmag mitmachen, um so auch direkt Nachweise für deinen Jugend-Presseausweis zu sammeln.

Wie kann ich einen Jugend-Presseausweis beantragen?

Alle wichtigen Informationen und den Antrag für deinen Jugend-Presseausweis findest du hier. Diesen Antrag und alle weiteren Dokumente (Passfoto, Kopie des Personalausweises, Tätigkeitsnachweise) schickst du dann an unsere Geschäftsstelle.

Noch machenWie lange dauert es, bis ich meinen Jugend-Presseausweis erhalte?

  • Wir sind schnell, aber haben auch mal frei
  • ggf. Foto per Mail

Noch machenMuss ich für die Verlängerung meines Jugend-Presseausweis auch wieder Nachweise einreichen?

Noch machenMuss ich meinen Jugend-Presseausweis zur Verlängerung zurückschicken?

  • Ja
  • Und wenn du nicht verlängerst, auch

Mitgliedschaft

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Wenn du deine Mitgliedschaft bei uns kündigen möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Grundsätzlich benötigen wir einen Brief mit deinem Kündigungswunsch. Bitte gib dabei auch deine aktuelle E-Mail-Adresse an, damit wir dir die Kündigung bestätigen können. Wichtig ist, dass du das Dokument handschriftlich unterschreibst und deine aktuelle Adresse angibst. Den Brief schickst du bitte an: Junge Presse e.V., Frankenstraße 185, 45134 Essen.

Noch einfacher ist es aber, wenn du uns eine E-Mail an info@junge-presse.de mit einem Scan deines Kündigungsbriefes im Anhang schickst. Bitte beachte hierbei jedoch, dass wir unbedingt den Kündigungsbrief mit handschriftlicher Unterschrift brauchen, damit wir verifizieren können, dass du auch wirklich für dich selbst kündigst. Wir bestätigen dir auf jedenfall kurzfristig deine Kündigung. Wenn du innerhalb weniger Tage nichts von uns hörst, hat unser SPAM-Filter vielleicht zugeschlagen, dann melde dich bitte unbedingt bei uns, ansonsten können wir deine Kündigung nicht bearbeiten und du bist weiterhin Mitglied.

Wichtig!
Bitte beachte, dass eine Kündigung nur per E-Mail-Text (also ohne Scan im Anhang – wie oben aufgeführt) nicht möglich ist. Die Klarstellung des Gesetzgebers, dass Verträge auch per E-Mail-Text gekündigt werden können, gelten insofern nicht für Vereinsmitgliedschaften, als dass hier § 58 BGB stärker wiegt. Demnach hat die Satzung eines Vereins, über die bekanntlich alle Mitglieder mitentscheiden können, zu bestimmen, wie Ein- und Austritt in einen Verein ablaufen. Daher, und um dich möglichst zweifelsfrei identifizieren zu können, müssen wir auf ein unterschriebenes Kündigungsschreiben bestehen. Am Ende geht es um die Absicherung von dir und uns – Dafür hast du sicher Verständnis.

Kann ich meine Kosten von der Steuer absetzen? Erhalte ich eine Steuerbescheinigung?

Die Junge Presse ist gemäß aktuellem Freistellungsbescheid berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen (sogenannte Zuwendungsbestätigungen) auszustellen. So kannst du deine Zuwendungen gegebenenfalls steuerlich geltend machen.

Bei Kleinspenden bis 200€ ist hier ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Es genügt hier der Zahlungsbeleg/Kontoauszug oder der Ausdruck aus dem Online-Banking. Aus diesem müssen dein Name und Kontonummer sowie unser Name, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Bitte bewahre zusätzlich deine Beitragsrechnung als Nachweis auf.

Eine gesonderte Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster für diese Kleinbeträge stellen wir nur aus, wenn dein Finanzamt dieses ausdrücklich verlangt.

Bis wann kann ich im laufenden Jahr meine Mitgliedschaft kündigen?

Deine Mitgliedschaft kannst du immer bis zum 30. November des laufenden Jahres für das darauf folgende Jahr kündigen. Kündigungen die nach dem 30. November eingehen, werden satzungsgemäß erst im nächsten Jahr wirksam.

Sonstiges

Noch machen:Kann ich bei euch mitmachen?

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